Seitenschutznetze bei Dacharbeiten
Das Seitenschutznetz dient zum Schutz der Bauarbeiter
Besonders
bei Dacharbeiten, aber auch bei Arbeiten an Plattformen oder Brücken
dürfen Seitenschutznetze zum Schutz der Bauarbeiter nicht fehlen. Doch
sie dienen nicht nur als Absturzsicherung von Personen, sondern sollen
auch verhindern, dass Baumaterialien oder Werkzeuge vom Gerüst fallen
und Personen oder Gegenstände am Boden verletzen. Diese Netze, auch
geläufig unter dem Ausdruck Dachdeckerfangnetz, werden als
Dachfangschutz an Fanggerüsten und Fassadengerüsten montiert. Im
Gegensatz zu den Personenauffangnetzen wird das Seitenschutznetz
vertikal angebracht.
Das Seitenschutznetz ist nach Normen gefertigt
Für
dieses Netz gelten die Sicherheitsregeln BGR 179 sowie EN 1263-1.
Außerdem muss das Seitenschutznetz witterungsbeständig oder UV-resistent
sein. Die Maschenweite des Netzes darf höchstens 10cm betragen.
Unser
Seitenschutznetz weist eine Materialstärke von 5mm auf und ist in
unterschiedlichen Ausführungen erhältlich. Sie haben die Auswahl
zwischen Netzen ohne oder mit angenähten Gurtschnellverschlüssen.
Ebenfalls können Sie sich zwischen den Farben blau und grün entscheiden.
Seitenschutznetze benötigen zwei Befestigungsmittel. Für die seitliche
Befestigung eignet sich besonders das Aufhängeseil mit einer
Materialstärke von 12mm. Für die Verknüpfung mehrerer Netze miteinander
wird ein Kopplungsseil verwendet.
Sicherheit steht beim Seitenschutznetz an erster Stelle
Um
die Sicherheit durch das Seitenschutznetz auch bei längeren
Einsatzzeiten zu gewährleisten, ist es in Deutschland Pflicht für den
Inhaber, sein Netz ein Jahr nach der Herstellung einer Netzprüfung zu
unterwerfen. Jedes Netz verfügt über sogenannte Prüffäden, welche mit
einer individuellen ID versehen sind. Diese Prüfung erfolgt durch einen
autorisierten Prüfer, welcher in diesem Fall der Hersteller des Netzes
ist. Dort wird das Netz einem Reiß-Test unterzogen, der entscheidet, ob
es ein weiteres Jahr im Einsatz bleiben darf. Sollte dies der Fall sein,
bekommt der Inhaber ein Gutachten ausgestellt. Jedes Netz verfügt über drei Prüffäden - ein Netz kann also bis zu vier Jahre in Gebrauch
genommen werden.